08.05.24 - Einsprache 5G SBB AUSBAU - RUBIGEN - THUN

08.05.2024

EINSRPACHEUNTERSCHRIFTEN BIS 13.05.24 

Petra Burri, Stockackerstrasse 17, 3128 Rümligen

oder

Nicole Fasel, Tägertschistrasse 19, 3110 Münsingen

SBB-Plangenehmigungsverfahren:
23 5G-Mobilfunkantennen geplant

Die SBB möchte auf der Strecke Bern-Thun einen Testbetrieb für das neue Bahnfunksystem FRMCS einführen. Zeitgleich möchten die Mobilfunkanbieter Swisscom, Sunrise und Salt auf jedem Mast der SBB je zwei zusätzliche 5G-Antennen für den kommerziellen Mobilfunk installieren, womit pro Mast insgesamt 8 neue Antennen vorgesehen sind. Der Abstand zwischen den einzelnen Antennen soll rund 800 Meter betragen.

Die kommerziellen Antennen würden sowohl in die Richtung der Bahngeleise senden, als auch seitwärts in die Ortschaften entlang der Bahnstrecke, auch wenn kein Zug durchfährt. Dadurch würde die Strahlenbelastung in diesen Ortschaften deutlich zunehmen.

Die Mobilfunkversorgung des Bahnverkehrs wäre auch mit sehr viel weniger Leistung und damit mit viel weniger Strahlung möglich. Die ausserordentlich hohe Strahlenbelastung (Tag und Nacht) stellt ein grosses Risiko für die Gesundheit und die Natur dar.

Die Mobilfunkantennen haben teilweise einen ausserordentlich grossen Einspracheradius von mehr als zwei Kilometern; das heisst, dass die Strahlung auf einer Distanz von über 2 Kilometern sehr hoch (und messbar) ist und deshalb die Menschen in diesem Umkreis Einsprache erheben dürfen. Wenn auch Sie eine Einsprache mitunterschreiben möchten, füllen Sie den Talon aus. Die Einsprache ist kostenlos.

Unterschriften bis Montag, 13. Mai 2024 an

Petra Burri, Stockackerstrasse 17, 3128 Rümligen

oder

Nicole Fasel, Tägertschistrasse 19, 3110 Münsingen

Einsprache gegen das Baugesuch für den Neubau von 23 Bahnfunk- und Mobilfunkantennen von Rubigen bis Thun

Die SBB plant insgesamt 23 neue Masten mit Bahnfunksendeanlagen sowie Mobilfunkantennen der drei Mobilfunkbetreiberinnen Swisscom, Sunrise und Salt. Diese Strahlen sowohl entlang der Strecke, wie auch in die Ortschaften.

Falsches Verfahren: Die geplanten Mobilfunkanlagen dürfen nur dann im Plangenehmigungsverfahren bewilligt werden, wenn sie überwiegend dem Betrieb der Eisenbahn dienen (Art. 18 Abs. 1bis Eisenbahngesetz). Im vorliegenden Fall würden die Bahnfunk-Antennen der SBB zwar überwiegend dem Betrieb der Eisenbahn dienen. Die kommerziellen Mobilfunksender hingegen dienen mehrheitlich den Fahrgästen und – zwischen der Zugdurchfahrt – der Versorgung der Ortschaften entlang der Strecke. Denn sie strahlen entgegen den Behauptungen der Mobilfunkbetreiber auch von der Strecke weg in die Ortschaften. Damit dienen sie überwiegend den Passagieren und der Umgebung und müssten in einem ordentlichen Baubewilligungsverfahren bewilligt werden.

Risiken für die Gesundheit: Die geplanten Antennen haben teilweise einen Einspracheradius von über zwei Kilometern und würden zu einer starken Zunahme der Strahlung in den Ortschaften entlang der Bahnstrecke führen. Diese Gebiete sind bereits heute hoch belastet durch Lärm, Erschütterung, Feinstaub und Abgase. Das Umweltschutzgesetz gebietet, dass auch bei der Kumulation von mehreren schädlichen Einflüssen keine negativen Gesundheitseffekte entstehen dürfen. Jedoch ist mittlerweile erwiesen, dass bereits die Strahlung einer Antenne allein zu gesundheitlichen Beschwerden führen kann. Die negativen Effekte sind somit umso grösser bei Kumulation mit anderen schädlichen Einflüssen. Mit dem Bau der Antennen würden die Anwohnerinnen und Anwohner gefährdet und damit das geltende Vorsorgeprinzip verletzt.


Antrag: Das Baugesuch sei abzuweisen.